Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tierfriseur „Fellhaarmonie Hamburg“ Inhaberin Antje Paswarck Dachsberg 20a 22459 Hamburg
Nachfolgend als „Fellhaarmonie Hamburg“ bezeichnet
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen „Fellhaarmonie Hamburg“ und seinen Kunden. Sie gelten für alle Dienstleistungen, die „Fellhaarmonie Hamburg“ erbringt.
Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von „Fellhaarmonie Hamburg“ ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
Die AGB von „Fellhaarmonie Hamburg“ gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.
2. Leistungen
Alle Pflegebehandlungen, die an Hunden und Katzen in den Räumlichkeiten von „Fellhaarmonie Hamburg“ und auch im Rahmen der mobilen Tierpflege durchgeführt werden, erfolgen gemäß der AGB und werden nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
Generell und grundsätzlich behält sich „Fellhaarmonie Hamburg“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von „Fellhaarmonie Hamburg“.
„Fellhaarmonie Hamburg“ arbeitet nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – abzusagen, so dass der Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt, behält sich „Fellhaarmonie Hamburg“ vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises in Euro zu berechnen. Die Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor Neuvergabe eines Termins per Banküberweisung oder bar zu zahlen.
Über eine Verspätung ist „Fellhaarmonie Hamburg“ rechtzeitig zu informieren, um zu entscheiden, ob eine Behandlung zeitlich noch möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein neuer Termin vereinbart werden und es wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100% des vorher vereinbarten Preises in Euro berechnet. Die Ausfallgebühr ist sofort fällig und vor Neuvergabe eines Termins per Banküberweisung oder bar zu zahlen.
3. Preise und Bezahlung
Am Telefon oder vor Ort vorab genannte Preise – Standardpreise sind in der Preisliste einzusehen – gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rassebeispiele entsprechen und verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Leistungsumfang wird vor Beginn der Behandlung mit dem Kunden mit Hilfe der Preisliste und unter Begutachtung des Pflegezustands des Tieres vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o. a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,00 nicht übersteigen.
Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragen Leistungen gehören insbesondere das Entfilzen des Hundes sowie dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte.
Eine Säuberungspauschale für Arbeitsmaterialien und Räumlichkeiten in Höhe von € 50,00 wird fällig, wenn das Tier Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen, z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.
„Fellhaarmonie Hamburg“ ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Sofern zwischen dem Kunden und „Fellhaarmonie Hamburg“ nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste zzgl. eventuellem Mehraufwand, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, bei Abholung des Tieres unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Haftung
Der Tierhalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem / den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Mit Auftragserteilung versichert der Kunde, dass eine gültige Tierhaftpflichtversicherung besteht. Ist dies nicht der Fall, behält sich „Fellhaarmonie Hamburg“ nach eigenem Ermessen vor, Aufträge abzulehnen. Sollte eine Tierhaftpflichtversicherung nicht vorhanden sein, haftet der Halter privat für alle eventuellen Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Bei bissigen Hunden ist das Anlegen eines Maulkorbes erforderlich.
Ebenso bestätigt der Kunde, dass das Tier einen gültigen Impfschutz besitzt.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich „Fellhaarmonie Hamburg“ vor, einen anderen Tierarzt bzw. eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen.
„Fellhaarmonie Hamburg“ haftet nicht für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Behandlungszeit bzw. der Abwesenheit des Tierhalters erleidet, außer wenn „Fellhaarmonie Hamburg“ die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung von „Fellhaarmonie Hamburg“ beschränkt sich daher auf vorsätzliche und grobe Fahrlässigkeit. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, haftet „Fellhaarmonie Hamburg“ m Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese Schäden sind „Fellhaarmonie Hamburg“ umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.
„Fellhaarmonie Hamburg“ haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt und nicht, wenn das Tier trotz Vorsichtsmaßnahmen entflieht und dem Tierhalter oder Dritten dadurch ein Schaden entsteht.
Der Kunde verpflichtet sich, Unverträglichkeiten des Tieres vor der Behandlung anzugeben. „Fellhaarmonie Hamburg“ haftet daher nicht, wenn Schäden durch Unverträglichkeiten von Pflegeprodukten entstehen, die der Kunde zuvor nicht angegeben hat.
Außerdem kann „Fellhaarmonie Hamburg“ nicht haftbar gemacht werden, wenn das Tier zu stark verfilzt oder zu unruhig ist, so dass es während der Behandlung trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, das Tier unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen. Stellt er einen Mangel fest, ist dieser unverzüglich mitzuteilen. „Fellhaarmonie Hamburg“ hat dann das Recht zur sofortigen Nachbesserung. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein von „Fellhaarmonie Hamburg“ zu verantwortender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist „Fellhaarmonie Hamburg“ zu mindestens zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatzleistungen oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.
5. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich alle Daten, die für die professionelle Durchführung der Behandlung des Tieres notwendig sind, an „Fellhaarmonie Hamburg“ zu geben. „Fellhaarmonie Hamburg“ speichert die Daten digital oder analog in einer Kundenkartei.
Diese von „Fellhaarmonie Hamburg“ angelegte analoge oder digitale Karteikarte mit kundespezifischen Daten wird vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt. Dazu zählt, dass die erhobenen Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes oder einer Tierklinik.
„Fellhaarmonie Hamburg“ verwendet ggf. die Fotos einiger Kundentiere ohne namentliche Nennung des Besitzers auf der eigenen Homepage www.fellhaarmonie-hamburg.de sowie dem Instagramaccount Fellhaarmonie_Hamburg. Das Urheberrecht dieser Fotos liegt bei der erstellenden Person. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er „Fellhaarmonie Hamburg“, damit die Fotos umgehend wieder entfernt werden können.
Alle Inhalte der Website www.fellhaarmonie-hamburg.de sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei Antje Paswarck.
7. Sonstiges
Das Tier muss nach der Behandlung vom Tierhalter persönlich, von einer „Fellhaarmonie Hamburg“ persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg.
Stand: Februar 2024